Verhaltensregeln für den Sportunterricht

   In der Sporthalle sind ausschließlich saubere Hallenschuhe erlaubt, die keine Streifen auf dem Hallenboden hinterlassen und nicht draußen getragen wurden.

 

Ø   Die Sportschuhe müssen fest an den Füßen verschnürt sein.

 

Ø   Der Hallenbereich (auch Zwischengang) ist für Straßenschuhe tabu, dies gilt auch für SchülerInnen, die nicht aktiv am Unterricht teilnehmen können.

 

Ø   Findet der Sportunterricht draußen auf dem Sportplatz statt, sind anschließend verschmutzte Schuhe an der Eingangstür zur Halle auszuziehen.

 

Ø   Der Geräteraum ist kein Aufenthaltsraum für SchülerInnen.

 

Ø   Der Sportunterricht ist verpflichtend, auch ein ärztliches Attest befreit nicht von der Teilnahme.

 

Ø   Bei andauernden gesundheitlichen Problemen ist ein Schulvordruck (im Büro erhältlich) vom Arzt auszufüllen.

 

Ø   Nahrungsmittel und Getränke dürfen nicht mit in die Sporthalle genommen werden.

 

Sporthalle Euskirchener Straße

 

Ø   Auf dem gesamten Gelände der kaufm. Schulen ist das Rauchen verboten ( Ausnahme Raucherschulhof).

 

Ø   Das Parken ist nur auf den Schülerparkplätzen erlaubt, Zweiräder sollen auf den dafür vorgesehenen Flächen direkt neben der Halle geparkt werden.