Verhaltensregeln für den Sportunterricht
In der Sporthalle sind ausschließlich saubere Hallenschuhe erlaubt, die keine Streifen auf dem Hallenboden hinterlassen und nicht draußen getragen wurden.
Ø Die Sportschuhe müssen fest an den Füßen verschnürt sein.
Ø Der Hallenbereich (auch Zwischengang) ist für Straßenschuhe tabu, dies gilt auch für SchülerInnen, die nicht aktiv am Unterricht teilnehmen können.
Ø Findet der Sportunterricht draußen auf dem Sportplatz statt, sind anschließend verschmutzte Schuhe an der Eingangstür zur Halle auszuziehen.
Ø Der Geräteraum ist kein Aufenthaltsraum für SchülerInnen.
Ø Der Sportunterricht ist verpflichtend, auch ein ärztliches Attest befreit nicht von der Teilnahme.
Ø Bei andauernden gesundheitlichen Problemen ist ein Schulvordruck (im Büro erhältlich) vom Arzt auszufüllen.
Ø Nahrungsmittel und Getränke dürfen nicht mit in die Sporthalle genommen werden.
Sporthalle Euskirchener Straße
Ø Auf dem gesamten Gelände der kaufm. Schulen ist das Rauchen verboten ( Ausnahme Raucherschulhof).
Ø Das Parken ist nur auf den Schülerparkplätzen erlaubt, Zweiräder sollen auf den dafür vorgesehenen Flächen direkt neben der Halle geparkt werden.
