Lernerfolgsüberprüfung

Die Grundsätze der Leistungsbewertung ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung (§§21-23). Für das Verfahren der Leistungsbewertung gelten die §§ 8-10 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildung- und Prüfungsordnung Berufskolleg, APO-BK).   

Prozessgebundene Bewertungskriterien  

Lehrerbeurteilung

1-2-3-4-5-6

Ø      Regelmäßige und aktive Teilnahme

 

Ø      Aufgabenstellungen annehmen und sich auf Unterrichtssituationen einlassen

 

Ø      Selbst gesetzte Ziele methodisch kontrolliert anstreben

 

Ø      Bewegungskönnen zeigen und aufgabengerecht in definierten Handlungssituationen einbringen

 

Ø      Bereitschaft und Engagement für den Partner und die Gruppe im Hinblick auf Team-, Kommunikationsfähigkeit sowie Respekt im Umgang miteinander

 

Ø      Sich so verhalten, dass z.B. in Spiel- und Übungsphasen keine Gefahr für MitschülerInnen ausgeht

 

Ø      Sachgerechter Umgang mit Sportmaterialien

 

Ø      Sich am Unterrichtsgespräch beteiligen, Kenntnisse und Einsichten einbringen, eigene Erfahrungen zur Diskussion stellen.

 

Die o.a. schuleinheitlichen Bewertungskriterien werden für eine prozessualen Beurteilung eines Halbjahres zugrundegelegt und den Schülerinnen und Schülern vorab transparent gemacht. Ferner stellen sie eine Grundlage für die Förderung und Beratung zu einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung dar.

(Fachkonferenz Sport im Oktober 2001)